Eigenbedarfskündigung

Das Amtsgericht Aachen (Urteil v. 20.05.21, AZ 121 C 109/19) hat entschieden, dass eine missbräuchliche Eigenbedarfskündigung vom Mieter zu beweisen ist.

Im Urteil AG Bonn, Urteil v, 08.06.21, AZ 206 C 42/21) wurde entscheiden, daß die Kündigung völlig überzogen war. Ein Schulabsolvent sollte die 140 qm bewohnen und die mehrköpfige Familie sollte diese räumen.

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Wenn der Mieter einen Nachmieter stellt …

obwohl ein Zeitmietvertrag mit Kündigungsausschluss vereinbart ist oder der Mieter gerne früher aus dem Mietvertrag möchte.

Adäquate Nachmieter muss der Vermieter nicht akzeptieren, es sei denn, der Fortbestand des Mierverhältnisses übersteigen das Interesse des Mieters erheblich. Dazu zählen:

  • Bevorstehende Heirat, Wohnung wird zu klein (Familienzuwuchs)
    Wohnung wird nachweislich zu teuer (zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, Arbeitsausfall durch Mutterschutz), neuer Job in einer anderen Stadt, ebenso bei schwerer Erkrankung, oder Aufnahme in ein Altenheim.
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