Rauchwarnmeldereinbau verweigert

Rauchwarnmeldereinbau verweigert, kann bis zur Kündigung führen.

Wenn der Rauchwarnmeldereinbau verweigert wird, kategorisch von seitens des Mieters, stellt das eine grobe Pflichtverletzung dar, die zu einer ordentlichen Kündigung führen kann.

Auch bei psychischen Erkrankungennund daraus resultierendes „Nicht Kümmern können“ schützt nicht vor einer Kündigung.

AG Spandau, Kf. 271, WI 301, Grundeigentum, Ausgabe 6, 2023

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