obwohl ein Zeitmietvertrag mit Kündigungsausschluss vereinbart ist oder der Mieter gerne früher aus dem Mietvertrag möchte.
Adäquate Nachmieter muss der Vermieter nicht akzeptieren, es sei denn, der Fortbestand des Mierverhältnisses übersteigen das Interesse des Mieters erheblich. Dazu zählen:
- Bevorstehende Heirat, Wohnung wird zu klein (Familienzuwuchs)
Wohnung wird nachweislich zu teuer (zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, Arbeitsausfall durch Mutterschutz), neuer Job in einer anderen Stadt, ebenso bei schwerer Erkrankung, oder Aufnahme in ein Altenheim.
Folgende, oft eingebrachte Argumente zählen nicht dazu:
Einzug in ein Eigenheim, freiwillige Suche nach einer anderen Wohnung, eheänliche Lebensgemeinschaft, oder bei längerem Weg zur Arbeitsstelle.
Bei Akzeptanz einens vom Mieter gestellten Nachmieters ist darauf zu achten das alle erforderlichen Papiere (Schufe, 3 Gehaltsnachweise,Kopie Ausweis, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung) vorliegen und er bereit ist alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zu übernehmen.
TIPP: trotz Vereinbarungen im Mietvertrag sollte an einer gütlichen Einigung gearbeitet werden, um unnötige Rechtstreitigkeiten zu vermeiden.
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