Bei Wohnungsabnahmen ist genau auf die Auslegung der Schönheitsreparaturen zu achten.
Wenn Gebrauchsspuren nur Bagatellcharakter aufweisen, gilt sie als renoviert abgenommen. Noch vorhandene Dekorationen weisen auf eine unrenovierte Wohnung hin zurück, können zumindest als Hinweis dafür gelten.
Wenn bei Wohnungsabnahme Kosten dem Vormieter angerechnet werden sollen, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten.
Auch flexibel Gestaltung (meist in Form von Fristenplänen) bei Schönheitsreparaturen können unwirksam sein.
LG Krefeld, Kf. 1161, Wi: 1196
Novelle Heizkostenabrechnung
Nach den Sitzungen im Oktober und November soll über folgende Punkte entschieden werden:
Es soll für Hauseigentümer verpflichtend sein, fernauslesbare HKV zu installieren, somit entfällt der Zugang zur Wohnung des Mieters und es sind keine persönlichen Termine mehr nötig.
Auch soll der Abrechnungsvorgang für den Endverbraucher (Mieter) transparenter und übersichtlicher gestaltet werden.
Eine für alle Seiten übersichtlichere und nachvollziehbare Heizkostenabrechnung ist sicherlich eine gute Idee!
Grundeigentum Heft 19/2021